Die Freiheit ruft – aber mit Absicherung

E-Bikes, die 45 km/h erreichen, dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar zu den Kleinkrafträdern zählt und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich also ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen, das den Versicherungsschutz ausweist. Besitzt man ein sehr teures E-Bike oder Pedelec kann ein extra Fahrraddiebstahlschutz sinnvoll sein. Zum einen sollte die Nachtklausel eingeschlossen sein, die besagt, dass der Versicherungsschutz greift, wenn man zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens noch in derselben Nacht weiterfahren wollte. Zum anderen sollte auch in gewünschtem Umfang Zubehör mitversichert sein, z. B. Akkus und Fahrradanhänger.

Für die Mitversicherung in der Hausratversicherung kommen nur E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h und maximal 250 Watt infrage. Alle Zweiräder, deren Höchstgeschwindigkeit darüber liegt, sind ausgeschlossen. Hier ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung möglich, um beispielsweise Diebstahlschäden abzudecken. Ihr Makler gibt Ihnen weitere wertvolle Tipps.

 

Quelle: Bund der Versicherten

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Markus Frieben
Markus Frieben

 

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